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Wandelatelier

Honorar

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Erstgespräch

Erfahren Sie, was ich für Sie als Therapeutin, Supervisorin, Mediatorin oder als Coach bedeuten kann. Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Ersttermin von 60 Minuten.

 

Therapie / (Job) Coaching                        

60 Minuten €100,-*  

Paartherapie / Paarmediation

90 Minuten €200,-

Supervision / Teamsupervision & Teamentwicklung

60 Minuten €120,- / €140,-

RAPP® Test (Rump Archetypisches Persönlichkeitsprofil

CADT® Test (Kompetenz Analyse- und Entwicklungsinstrument)

€375,- Testverfahren zur Ermittlung des eigenen Persönlichkeits- und Kompetenzprofils

Workshops

3 Stunden €300,-

*Ermäßigung für Studenten, Arbeitslose und Geringverdiener. Sprechen Sie mich diesbezüglich gerne  an.

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Kostenerstattung

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Sie bezahlen für alle erhaltenen Leistungen grundsätzlich selber. Im Anschluß an ihre Sitzung bezahlen Sie in der Praxis in Bar oder per EC-Karte. Sie erhalten von mir eine Quittung oder Rechnung über die gezahlte Leistung.

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Krankenversicherungen

Die gesetzliche Krankenkassen erstatten die Therapie nur in wenigen Ausnahmefällen. In Einzelfällen ist es je nach Kasse und/oder Zusatzversicherung jedoch möglich. 

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Private Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, wenn in Ihrem Vertrag Psychotherapie und die Behandlung durch Heilpraktiker eingeschlossen ist. In diesem Fall gilt die Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (Gebüh) als Orientierung. Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen der Kosten für die Therapie zu klären.​

Jobcoaching 

Sie wünschen sich eine Veränderung Ihrer aktuellen beruflichen und privaten Situation? In dem Fall fördern Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Jobcoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Das Coaching ist mit einem Gutschein kostenlos, zum Beispiel für arbeitssuchenden oder arbeitslosen Akademiker(Innen), Fach- und Führungskräfte. 

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Terminabsage

Behandlungszeit ist kostbare Wandelzeit, die nur begrenzt verfügbar ist. Ich bitte Sie, einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, muss ich ihnen leider in Rechnung stellen.

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